Die Drohne ist gekauft – was nun?

Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Stimmt in diesem Fall nur bedingt. Denn wer sich selbst ein beflügelndes Geschenk gemacht hat und im Besitz einer Drohne ist, wird schnell merken, dass der Umgang damit mit vielen rechtlichen Auflagen und Sicherheitsbestimmungen verbunden ist. Wie man diese erfolgreich meistert um ohne Bedenken abzuheben, erklärt das WIFI Kärnten mit Joachim Hausleitner.

Wer kennt sie nicht? Diese wundervollen Landschaftsaufnahmen von oben. Hinweg über tief verschneite Bergketten, über weiße Strände und Klippen hin zu Sehnsuchtsorten, die der Mensch per pedes nicht immer erreichen kann. Die Werbebranche ist schier voll davon und auch im fotografischen Bereich geht es nicht mehr ohne Drohnenaufnahmen. Weil sie spektakulär anmuten, Grenzen öffnen und verglichen mit aufwendigen Helikopterflügen weitaus kostengünstiger in der Herstellung sind. Doch nicht nur in der Tourismus- und Werbefotografie werden Drohnen eingesetzt, in den Branchen wie Bau, Vermessung, Landwirtschaft, Jagd, Grenzüberwachung, Feuerwehr, Rettung, Polizei und Verkehr nimmt diese Technologie zu. Doch egal ob beruflich oder hobbymäßig, allen gemein ist die Frage, wenn eine Drohne erworben wurde: Wie kriege ich dieses Ding jetzt ohne größere Flurschäden in die Luft?

Fragen über Fragen

Für diese Fragen wurde der Basis-Kurs zum Drohnenpiloten ins Leben gerufen. Der Verantwortliche über den die Kurse laufen, Joachim Hausleitner, schafft hier Abhilfe. „Wie funktioniert eine Drohne, wie ist diese aufgebaut, was muss technisch alles vorbereitet sein und vor dem Abflug beachtet werden, mit all dem beschäftigen wir uns in den laufenden Kursen.“ Denn:

Das Drohnen-Thema ist sehr komplex und braucht ein umfangreiches Wissen.

Dies betrifft in erster Linie nicht immer nur die Handhabung, sondern vor allem die gesetzliche Lage. Wo darf man fliegen, was darf mit der Kamera einfangen, welche Flughöhe ist erlaubt und und und…

Verschiedene Einteilungen

Bis zu 100.000 Drohnen gibt es schätzungsweise bereits in Österreich, vermeldet der ÖAMTC. Tendenz steigend. Und damit verbunden leider die Tendenz von Zwischenfällen im Luftraum. Das berühmteste Beispiel war wohl Anfang dieses Jahres die Geschichte, als eine Drohne den gesamten Flugverkehr in London Heathrow zum Erliegen brachte. „Für Drohnen gelten die Luftverkehrsregeln und gesetzliche Vorschriften“, informiert Hausleitner. Drohnen sind je nach Größe, Gewicht und Einsatzzweck in Klassen eingeteilt, für die entsprechende Vorschriften gelten. Geräte, die mit weniger als 60 km/h unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben werden, können keine Bewegungsenergie von mehr als 79 Joule entwickeln und werden daher als „Spielzeug“ eingestuft. Die nächste Stufe wird in Flugmodelle eingeteilt. Hier benötigt man bereits eine Haftpflichtversicherung, Flugmodelle über 25 Kilogramm müssen über eine Betriebsbewilligung verfügen.

Unwissen schützt vor Strafe nicht

Hausleitner weiß: „Als Besitzer einer Drohne bin ich dazu verpflichtet, mich darüber zu informieren, ob mein Gerät anmeldepflichtig ist oder nicht. Die Gesetze sind diesbezüglich streng reglementiert und Verletzungen des Luftraumes können bis zu 22.000 Euro kosten.“ Da lohnt es sich durchaus, nachzufragen und sich mittels Drohnen-Kurs umfassend zu informieren. „Wir beschäftigen uns in den Kursen natürlich auch mit den Austro-Control Betriebsbewilligungsprozedere, den rechtlichen Situationen sowie der Versicherung.“ Sobald eine Drohne für Foto- und Filmaufnahmen betrieben wird, selbst wenn diese für die private Verwendung sind, ist eine Bewilligung via Austro Control erforderlich.

Hat man in all diesen Dingen erst einmal den nötigen Durchblick gewonnen, darf man sich sogleich über den Weitblick freuen, wenn die Drohne das erste Mal abhebt. Und für alle, die gar nicht mehr genug vom Fliegen bekommen können, gibt es den weiterführenden WIFI-Kurs „Drohnenpilot Advanced“.

Foto im Beitrag: Hausleitner/KK
Titelbild: Thongsuk/stock.adobe.com