• Coronamaßnahmen WIFI Kärnten

3G-Coronamaßnahmen auch im WIFI Kärnten

  • Coronamaßnahmen WIFI Kärnten

Die 3Gs sind derzeit in aller Munde. Auch im WIFI Kärnten gibt es aktualisierte Coronamaßnahmen, die für einen Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten beachtet werden müssen.

Es ist soweit, die lang ersehnten Lockerungen sind da. Auch im WIFI Kärnten dürfen seit 19. Mai die Aus- und Weiterbildungen wieder in Präsenz stattfinden. Doch einiges ist nach wie vor zu beachten:

Anterio Nasal Selbsttests vor Kursbeginn

Da die Sicherheit aller Kursteilnehmer weiterhin gewährleistet werden muss, bleibt die Regelung der Anterio Nasal Selbsttests vor jedem Kurstermin weiterhin aufrecht. Bei Betreten des Raumes bekommen Sie einen Test, den Sie selbst durchführen können. Diese Selbsttests kommen auch in den Schulen zum Einsatz und erfolgen durch einen schmerzfreien Abstrich im vorderen Nasenbereich. Sie sind schnell, hoch zuverlässig und für Sie kostenlos.

Darüber hinaus gelten diese Tests nach der Dokumentation über die Plattform selbsttest.ktn.gv.at vom Land Kärnten als „behördlich dokumentierte Selbsttests“ und stellen somit einen offiziellen Eintrittstest dar.

Weiterhin FFP2-Maskenpflicht und Abstand

In den WIFI-Räumlichkeiten bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen. Das bedeutet, sobald Sie das Gebäude betreten, ist die FFP2-Maske zu tragen, die auch während des Unterrichts nicht abgenommen werden darf. Halten Sie außerdem den vorgegeben Mindestabstand von 2 Metern zu Ihren Mitmenschen weiterhin ein. Im Kursraum selbst ist ein Abstand von einem Meter zu den anderen Kursteilnehmern einzuhalten. Dieser ist durch die Tischaufstellung schon vorgegeben.

3G – geimpft, genesen oder getestet

Sollten Sie bereits geimpft, genesen oder getestet sein, sind die Selbsttests vor Kursbeginn nicht mehr nötig. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber für alle aufrecht.

Als getestete Personen gelten alle, die einen negativen Test mitbringen. PCR-Tests sind für 72 Stunden gültig, Antigen-Tests für 48 Stunden.

Als geimpft gelten jene Personen, die mindestens vor 22 Tagen ihre erste Teilimpfung erhalten haben. Diese ist für maximal drei Monate gültig. Bei Vollimmunisierung (wenn Sie alle nötigen Impfdosen erhalten haben), gilt der Nachweis der Impfung für insgesamt 9 Monate.

Genesene Personen sind all jene, die in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Erkrankung überstanden haben. Als Beleg dafür gilt ein Antikörpertest, der nicht älter als drei Monate ist, oder der Absonderungsbescheid.

Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung

Das WIFI-Team ist jederzeit gerne für Sie da und berät Sie in all Ihren Fragen. Sollten Sie sich persönlich von uns beraten lassen wollen, bitten wir um eine Terminvereinbarung im Vorfeld unter der Telefonnummer 05 9434.

Wir freuen uns, Sie wieder in Präsenz begrüßen zu dürfen!

Die aktuell gültigen Maßnahmen immer am neuesten Stand finden Sie auf unserer Website.

Titelbild: Andrey Popov/stock.adobe.com