Sie würden sich gerne weiterbilden oder Ihren Schul- oder Studienabschluss nachmachen? Zeitlich ist das für Sie neben Ihrem Job aber nicht möglich? Dann informieren Sie sich über die Bildungskarenz und starten Sie durch!
Wer kennt ihn nicht, den stressigen Alltag? Job, Familie, Freunde und Hobbys unter einen Hut zu bringen ist schon schwierig. Und dann würde man noch gerne eine Weiterbildung machen… Kein Problem mit der Bildungskarenz!
Berufstätige Personen haben die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen und sich ganz der Weiterbildung zu widmen. Dabei ist egal, ob Sie einen Schul- oder Studienabschluss nachholen, sich sprachlich weiterbilden und ob diese Weiterbildung im In- oder Ausland stattfindet. Hauptsache, es bringt Sie beruflich weiter. Und das Beste: Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten und Sie haben auch während der Weiterbildung ein gesichertes Einkommen. Und das Zuckerl für Ihren Arbeitgeber ist eine höherqualifizierte Arbeitskraft.
Voraussetzungen für die Bildungskarenz:
- Mindestens zwei Monate Ausbildungsdauer
- Maximal zwölf Monate
- Aufrechtes Dienstverhältnis
- Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Einverständnis und Freistellung vom Arbeitgeber
- Geforderte Nachweise erbringen
Wovon lebe ich in dieser Zeit?
Klingt doch alles zu schön und wahr zu sein, oder? Aber, wovon zahlen Sie Ihre Miete und all die anderen Fixkosten? Dabei kommt das AMS ins Spiel. Während Sie in Bildungskarenz sind, können Sie ein Weiterbildungsgeld beim AMS beantragen. Die Höhe des Weiterbildungsgeldes wird anhand Ihres Arbeitslosengeldes berechnet. Außerdem dürfen Sie in der Bildungskarenz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Beantragen können Sie die Bildungskarenz, wenn Sie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis haben und Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, Sie für die Dauer der Bildungskarenz freizustellen.
5 Schritte zur Bildungskarenz:
Bevor Sie sich für eine Bildungskarenz entscheiden, oder gerne die Elternkarenz mit der Bildungskarenz verbinden möchten, sind einige Punkte zu beachten und vorab abzuklären. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte nötig sind:
- Schmökern Sie im umfangreichen Kursangebot des WIFI Kärnten
- Informieren Sie sich vorab beim AMS, ob die gewünschte Weiterbildung gefördert wird und Sie die Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen
- Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er eine Bildungskarenz unterstützen würde
- Melden Sie sich für eine Weiterbildung an
- Stellen Sie einen Antrag
Die Möglichkeit der Bildungskarenz klingt interessant für Sie? Dann stöbern Sie doch schon mal im umfangreichen WIFI Aus- und Weiterbildungsangebot und informieren Sie sich vorab beim AMS über Ihre Möglichkeiten.
Nähere Informationen zur Bildungskarenz finden Sie auch auf der Homepage der Wirtschaftskammer Kärnten oder des AMS.
Titelbild: pathdoc/stock.adobe.com
Ruth Leeb
Written on 6. Februar 2020
Guten Tag
gibt es eine Altersbeschränkung für die Bildungskarenz?
MFG
Ruth Leeb
WIFI Kärnten
Written on 6. Februar 2020
Sehr geehrte Frau Leeb,
in den Bedingungen auf der Homepage des AMS ist nichts über eine Altersbeschränkung zu finden. Genaue Auskunft darüber bekommen Sie direkt beim AMS.
Freundliche Grüße,
Ihr WIFI Kärnten
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